Corona-Krise: BMF ergänzt FAQ zur Umsatzsteuersenkung
Das BMF hat die FAQs zu ermäßigten Umsatzsteuersatz ua erweitert. Ergänzende Ausführungen sind bspw. zum Speisen- und
Getränkeverkauf in Kantinen, über Automaten oder aufgrund von Nebenrechte der GewO aufgenommen worden.
Das Coronavirus hat für ordentliche Turbulenzen am Arbeitsmarkt gesorgt. Die COVID-19 Kurzarbeit ist in vielen Betrieben nach wie vor aufrecht. Schüler und Studierende, die vor hatten in den Sommerferien ihr Taschengeld aufzubessern, stehen nun vor der großen Frage: Was nun mit Ferialjobs oder Pflichtpraktika?
“Einfach und kundenorientiert” so betitelt das BMF die vorbereitende Maßnahme zur Modernisierung der Finanzverwaltung beginnend mit dem Jahr 2021. Die Rede ist von der so genannten unveränderlichen Steuernummer. Bereits mit 4. Juli 2020 werden alle Steuernummern unveränderlich. Dies gilt sowohl für Steuernummern im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und COVID-19 Investitionsprämie: Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmer
Am 7. Juli 2020 hat die österreichische Regierung ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorhaben mit wesentlichen steuerlichen Neuerungen im Nationalrat beschlossen. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und Investitionsprämiengesetz wurden Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmer getroffen.
Corona-Krise: Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020: Gesetzliche Änderungen, welche die Personalabrechnung betreffen
Ziel des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (KonStG 2020) ist, die Folgen der COVID-19-Krise abzumildern. Schwerpunkte sind ua Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdiener und ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen.
Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.