Wissenswertes zur Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer)
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, die sich von den Bezügen der beschäftigten Arbeitnehmer bemisst.
Mehr …Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, die sich von den Bezügen der beschäftigten Arbeitnehmer bemisst.
Mehr …Nachstehend haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst.
Mehr …Um die Bevölkerung angesichts der massiven Teuerungswelle zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. Die Änderungen traten mit 01.07.2022 in Kraft.
Mehr …Die neueste Sozialpartnervereinbarung (Version 11.0; Einzelvereinbarung und Betriebsvereinbarung) bringt auch Änderungen in der Personalverrechnung mit sich. Wir haben Ihnen die wichtigsten “Neuerungen” zusammengefasst, wobei die nachstehenden Änderungen nicht die Kurzarbeitsbeihilfe bzw. übrigen Änderungen der Sozialpartnervereinbarung betrifft.
Mehr …Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Juli 2022 für Sie zusammengefasst.
Mehr …Die „Affenpocken“ wurden mit Wirkung ab 25.05.2022 in die Liste der „anzeigepflichtigen Krankheiten“ aufgenommen. Die Aufnahme der Affenpocken erfolgte auch in die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger.
Mehr …Seit dem 01.05.2022 können im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen die relevanten Anträge auf
Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. die Meldungen über den Antritt und/oder das Ende einer Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen (zB. im Falle von RWR-Karten-Besitzer) nur noch über das eAMS-Konto erstattet werden.
Die Österreichische Zahnärztekammer schloss einen neuen Kollektivvertrag ab, welcher ab 01.06.2022 gültig ist.
Mehr …Im Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverrechnung steht eine neue Gesetzeswelle bevor. Dabei ist besonders der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2022 hervorzuheben.
Mehr …Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und den Strom selbst nutzt (Eigenstromverbrauch) oder diesen weiterverkauft, muss sich auch mit dem österreichischen Steuerrecht befassen.
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